Fragen und Antworten

FAQ

Spenden Sie einmalig oder häufiger, regelmäßig oder wann es in Ihre Planung passt. Eine Spende fließt zeitnah und in vollem Umfang in die Projekte der DiakonieStiftung Osnabrücker Land. Mit Spenden wird das Helfen leicht gemacht. Die DiakonieStiftung hat den direkten Draht zu Menschen, die Hilfe brauchen, die Stiftung erfährt von akuten Notlagen und hilft schnell und unbürokratisch  –  dank Ihrer Spende. Und sie unterstützt und fördert Menschen, die helfen wollen. Sie hilft, dass neues Engagement wachsen kann, in Kirchengemeinden, in diakonischen Einrichtungen und bei sozialen Projekten. Wenn Sie also schnell und umgehend helfen möchten, ist eine Spende genau richtig!

Bei einer Zustiftung ist Ihr Geld innerhalb des Stiftungskapitals der DiakonieStiftung Osnabrücker Land sicher und auf Zuwachs angelegt. Das eingebrachte Kapital wird nicht angetastet. Mit den Zinsen daraus können dann in jedem Jahr neue Projekte gefördert werden oder bereits realisierte Hilfen erhalten bleiben. Jede Zustiftung erhöht das Grundkapital der DiakonieStiftung. Im Unterschied zu anderen Stiftungen gibt es für eine Zustiftung in den Kapitalstock der DiakonieStiftung Osnabrücker Land keine Mindesthöhe. Über die Verwendung der Erträge aus diesem Kapitalstock entscheidet das Kuratorium der DiakonieStiftung Osnabrücker Land. Selbstverständlich erhält jede Zustifterin und jeder Zustifter eine Bescheinigung für das Finanzamt, damit Zuwendungen an die DiakonieStiftung Osnabrücker Land steuerlich geltend gemacht werden können. Ab einer Zustiftung von 1.000 € erhalten Sie auch ein Zertifikat.

Entscheidend für die Verwendung Ihrer Zuwendung als Spende oder Zustiftung ist Ihre Angabe im Verwendungszweck der Einzahlung.

Als Stifterin oder Stifter können Sie Ihre Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuermindernd geltend machen. Und obwohl die Errichtung einer Stiftung oder Zustiftung einen Schenkungstatbestand darstellt, sind diese Zuwendungen nach dem deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz steuerfrei. Die laufenden Erträge einer gemeinnützigen Stiftung werden ebenfalls nicht besteuert. Sämtliche Erträge fließen daher uneingeschränkt in die gemeinnützigen Zwecke. In jedem Kalenderjahr können Sie bis zu 20 % Ihres Einkommens stiften oder spenden und diesen Betrag als Sonderausgabe steuermindernd geltend machen. Darüber hinaus sind Spenden beliebig lange „vortragbar“, d.h. übersteigt der gespendete Betrag die im jeweiligen Jahr maximal abzugsfähige Summe, kann der darüber hinaus gehende Betrag in den darauffolgenden Jahren steuerlich geltend gemacht werden.

Für Zustiftungen gilt: Zusätzlich zum normalen Spendenabzug besteht die Möglichkeit, steuerwirksame Zuwendungen in das Stiftungsvermögen zu leisten oder eine Stiftung unter dem Dach der DiakonieStiftung Osnabrücker Land zu errichten. Bis zu einer Million Euro können einmal in zehn Jahren zusätzlich zum normalen Spendenabzug steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese in den Kapitalstock einer Stiftung gehen. Der daraus folgende Steuervorteil kann auf bis zu zehn Jahre gestreckt werden. Verheiratete können den Betrag von einer Million Euro doppelt geltend machen, vorausgesetzt, jeder Ehegatte hat eine maßgebliche Zuwendung geleistet. Wenn Sie geerbt haben und einen Teil des Vermögens innerhalb von zwei Jahren einer Stiftung spenden oder stiften, wird der Betrag rück-wirkend von der Erbschaftssteuer befreit.

Als Stifterin oder Stifter können Sie Ihre Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen steuermindernd geltend machen. Und obwohl die Errichtung einer Stiftung oder Zustiftung einen Schenkungstatbestand darstellt, sind diese Zuwendungen nach dem deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz steuerfrei. Die laufenden Erträge einer gemeinnützigen Stiftung werden ebenfalls nicht besteuert. Sämtliche Erträge fließen daher uneingeschränkt in die gemeinnützigen Zwecke.

Gewerbetreibende / Unternehmen können Spenden in Höhe von insgesamt bis zu 20 % des Einkommens oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Betriebsausgaben abziehen. Für Zustiftungen bestehen keineAbzugsmöglichkeiten.

Beispiel:

„Dirk Diakonie“ ist Gewerbetreibender und hat im Jahr 2020 einen Betrag von 20.000 € an die DiakonieStiftung gespendet. Der Gesamtbetrag seiner Einkünfte beträgt 120.000 €. Die Summe der Umsätze und Gehälter beträgt 800.000 €. Vergleich: 20% von 120.000 € = 24.000 €; 4% von 800.000 € = 3.200 €. FAZIT: Für „Dirk Diakonie“ ist es günstiger, den Ansatz von 20 % des Einkommens zu wählen, da hier der volle Betrag von 20.000 Euro als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

Bitte beachten Sie: Unsere Angaben gehen nicht auf Ihre persönliche Besteuerungssituation ein und ersetzen somit nicht die Beratung durch einen Steuerberater.

Rechtsgrundlage: Die Abzugsfähigkeit richtet sich nach Paragraph 10b EStG, Paragraph 9 KStG und Paragraph 9 Nr.5 GewStG.

17.500 € gab es für die Corona-Soforthilfe. Sie ging als Einzelfallhilfe an Menschen, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten gerieten.

100mal verteilte die DiakonieStiftung aus den Mitteln des Dr.-Elisabeth-Brake-Hilfsfonds Büchergutscheine über jeweils 30 Euro an Kinder aus bedürftigen Familien.

6.833 € in Form von Weihnachtstüten mit Lebensmitteln, Hygieneartikeln und wärmender Kleidung erhielten Menschen ohne Obdach und Menschen, die in Notunterkünften lebe.

Mit 3.500 Euro honorierte die DiakonieStiftung diakonische Projekte ehrenamtlicher Initiativen in Kirchengemeinden des Osnabrücker Landes. Vier Projekte erhielten den ersten Doris-Janssen-Reschke-Preis. Die Preisgelder stammen aus den Erträgen des Doris-Janssen-Reschke-Fonds, der 2019 zu diesem Zweck gegründet wurde.

Aus der Weihnachtsaktion 2020/2021, die gemeinsam mit der Caritas und dem Meller und Wittlager Kreisblatt durchgeführt wurde, wurden Künstler*innen aus dem Meller Bereich unterstützt, die wegen Corona keine Einnahmen mehr erzielen können.

Außerdem wurden Zuschüsse für kleine Projekte in den Kirchengemeinden gegeben (Ausbildung Ehrenamtlicher, Inklusive Familienarbeit

Langfristig gehen Spenden in die Wohnungslosenhilfe.